EIN CHARAKTERISTISCHES ELEMENT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL



Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie i

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